| Barrierefreies Internet | Dieser Text beschreibt Barrierefreies Internet. Der untere Text beinhaltet die Barrierefreies Internet Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine Barrierefreies Internet Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von Barrierefreies Internet fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von Barrierefreies Internet möglichst ausführlich zu halten.
Jeder Text bei Know-Library, sowie ein Teil davon (Definition, Beschreibung etc.), außer Bücher Beschreibungen kann bearbeitet werden. Falls die Beschreibung auf dieser Seite nicht korrekt ist klicken Sie auf 'Beschreibung editieren' um den Text zu korrigieren bzw. neuen einzufügen. Weitere Informationen und Bücher zum Thema Barrierefreies Internet Beschreibung , so wie Link zum Forum finden Sie weiter unten. Eine Übersicht der Texte, die das Thema Barrierefreies Internet beschreiben finden Sie auf der Seite alle Artikel über Barrierefreies Internet. Fragen zu dem Thema Barrierefreies Internet können im Forum gestellt werden. Klicken Sie hier um zu dem Forum zu wechseln.
Barrierefreies Internet ArtikelBarrierefreies Internet genannt Internet-Angebote,
insbesondere Webseiten, die von gehandikapten Menschen problemlos genutzt werden können. Da dies faktisch ca. selten vollständig erreicht werden kann, sagt man dazu auch barrierearm oder zugänglich.
Als Behinderte in dem Internet werden allgemein besonders die Blinden angesehen. Hier ist eine Aufstellung der Behinderungen, die die Nutzung des Internets einschränken:
- Blinde benötigen gute Quelltext-Struktur, Informationen in Form von Text, Seiten ohne Frames und evtl. spezielle unsichtbare Links
- Sehschwache benötigen Skalierbarkeit der Schrift in dem Browser, Kontrolle über die Farbe von Schrift und Hintergrund, keine blinkenden oder animierten Texte, etc.
- Farbenblinde/Rot/Grün-Sehschwäche: Diese Gruppe braucht starke Kontraste und klare Schriften
- Personen mit Spastik oder sonstigen motorischen Störungen, die keine Maus bedienen können, müssen mit der Tastatur navigieren.
- Lernbehinderte verstehen keine langen Texte, komplexe Schachtelsätze und Anglizismen sowie komplexe Navigationen auf Websites
- Einige Gehörlose verfügen über einen wesentlich kleineren Wortschatz als Hörende haben.
- Kognitive Behinderungen implizieren erschwerte Bedingungen, die Inhalte von Webseite zu verstehen.
Statistisch gesehen sind Menschen mit Behinderung überdurchschnittlich häufig in dem Internet. Es ist zu wenig bekannt, dass sich blinde und sehbehinderte Nutzer Webseiten per Software vorlesen oder in Braille-Schrift ausgeben lassen.
Bei der Gestaltung von Webangeboten (siehe Webdesign) wird die Farbgebung zumeist gewählt, ohne auf Menschen mit Rot/Grün-Sehschwäche Rücksicht zu nehmen; Schaltflächen und Navigations-Elemente sind für Menschen mit motorischen Schwächen kaum zu erreichen und Sehbehinderte sind bei einer Navigation aus Bildern oder gar Java oder Flash-Elementen bestehend benachteiligt. Manche CMS-Systeme erzeugen Seiten, die für Behinderte schlecht zugänglich sind.
Sie alle benötigen aber Internet-Angebote, die ihren besonderen Bedürfnissen gerecht werden.
Suchmaschinen als "Behinderte" | |
Internet-Suchmaschinen indexieren das Netz mit Hilfe von Programmen, so genannten "Bots". Diese Programme nehmen eine Seite ähnlich wie sehbehinderte Surfer wahr. Sie können in der Regel ca. Text auswerten. Bilder, Animationen und ähnliches bleiben Ihnen verborgen.
Als Faustregel gilt: Alles, was Sehbehinderten Probleme bereitet ist auch für Bots ein Hindernis.
|
| |
In der EU gibt es 37 Millionen Menschen mit Behinderungen. Der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung nimmt stetig zu; derzeit sind ungefähr 20 % der Bevölkerung über 60 Jahre alt.
Die e-Europe -Initiative (Dezember 1999) zur Informationsgesellschaft bebezeichnet als eines von zehn Absichten die Teilhabe aller, ungeachtet von Alter und Behinderung.
Der Aktionsplan zu e-Europe bebezeichnet hierfür u.a. die Vorhaben:
Einführung der Richtlinien der Web Accessibility Initiative (WAI) (WAI englisch) bis 2002 in der öffentlichen Verwaltung und Design-for-All -Standards bis 2003. In Bezug auf das erste Vorhaben hat die Bundesregierung bereits gehandelt:
|
| |
In Deutschland gelten acht Millionen Menschen als behindert.
Vier von fünf Menschen mit Behinderungen nutzen inzwischen das World Wide Web.
Bereits in dem Juni 1996 wurde die Definition 3 des Grundgesetzes geändert:
- "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Zum 1.05 2002 ist das "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze" (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) vom 27. April 2002 in Kraft getreten. Absicht des Bundesgesetzes ist es,
- "die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen? (§ 1, Gesetzesziel).
In diesem Gesetz hat der Bund Regelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit für seine Verwaltung gesetzt, die auch die Informationstechnik betreffen.
Dabei verpflichtet sich die Bundesverwaltung u.a., ihre Internet- und Intranet-Angebote grundsätzlich barrierefrei zu gestalten.
Eine entsprechende Rechtsverordnung (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung - BITV) von Bundesinnenministerium und Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung regelt die Maßgaben hierfür.
Die Anlage 1 der Rechtsverordnung enthält keine Vorgaben zur grundlegenden Technik (Server, Router, Protokolle), sondern listet Anforderungen auf, die sich an den Richtlinien der WAI orientieren.
Der Bund führt zwei Prioritäts-Stufen mit insgesamt 28 Anforderungen und über 60 zu erfüllende Bedingungen auf.
Für die Anpassung bestehender Angebote ist eine Übergangsfrist bis zu dem 31. Dezember 2005 vorgesehen; neue Angebote haben die Regelungen sofort zu berücksichtigen.
Im Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik AbI (http://abi-projekt.de) haben sich Behindertenverbände, Forschungseinrichtungen, und andere zusammengeschlossen, um die Umsetzung der Barrierefreieheit in dem Internet zu fördern. AbI bietet auf dem Informationsportal WOB11 (http://wob11.de) Informationen zu dem Thema barrierefreies Internet.
Die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen haben am 3. Dezember 2003 in Berlin die besten deutschsprachigen, barrierefreien Websites mit dem BIENE-Award ausgezeichnet.
Buch-Tipp: Barrierefreies Internet: Geistige Behinderung und Neue Medien Das Buch " Barrierefreies Internet: Geistige Behinderung und Neue Medien" ist leider ohne Beschreibung. Klicken Sie auf den Link über diesem Text um zu der Seite des Buchhändlers zu gelangen. Beim Klicken ö ffnet sich automatich ein neues Fenster mit dem Entsprechenden Buch. |
Beispiel Vereinigte Staaten Amerika | |
Nach vorsichtigen Schätzungen gelten 39,1 Millionen US-Amerikaner (15 % der Bevölkerung) als behindert. Die Vereinigte Staaten Amerika sind bezüglich der Einführung der Barrierefreiheit in der öffentlichen Verwaltung auf Bundes- und Einzelstaats-Ebene Vorreiter:
Bereits 1990 wurde mit dem Americans with Disabilities Act (ADA) ein Behindertengleichstellungsgesetz erlassen, dessen Umsetzung vom Bundes-Justizministerium überwacht wird.
Der 1998 erweiterte Abschnitt 508 des Rehabilitation Act bindet alle Bundesbehörden bezüglich ihrer Informations-Angebote.
Die hier durch eine unabhängige Bundeseinrichtung erarbeiteten Regelwerke wurden sogar in die Beschaffungsvorgaben aufgenommen und müssen von allen Firmen erfüllt werden, die an die Regierung Waren oder Dienstleistungen verkaufen.
Die meisten Einzelstaaten bieten ihre Internet-Angebote alternativ auch in einer "nur Text"-Version an oder erfüllen, wie beispielsweise Delaware, bereits vollständig alle Priorität-1-Anforderungen der WAI.
Die eGovernment-Leitstelle von Delaware ist u.a. damit beschäftigt, die Umsetzung der WAI-Richtlinien bei allen Verwaltungs-Angeboten des Staates zu befördern. Auch in dem kommunalen Bereich gibt es Beispiele.
So erfüllt der Internet-Auftritt der Stadt Orlando (Florida) ebenfalls die WAI-Vorgaben der Priorität 1.
Buch-Tipp: Barrierefreies WebDesign. alle WAI-Richtlinien! Der optimale Einstiegins barrierefreie Webdesign in der zweiten aktualisierten und verbesserten Auflage! Jan-Eric Hellbusch wird vielen als Buchautor und Herausgeber des Buches mit gleichem Titel bekannt sein.
Sein erstes Werk war allerdings dieses Heft, das nun bereits in der zweiten, aktualisierten und verbesserten Auflage vorliegt.
Es bietet... |
|
Buch-Tipp: Barrierefreies Webdesign Gut für den Einstieg Ein Buch, das wenig Raum für offene Fragen läßt. Zwar merkt man dem Werk die vielen Köche an, die mit unterschiedlichen Formulierungsarten den Lesefluss nicht gerade vereinfachen, aber auf der anderen Seite für punktuelles Expertenwissen sorgen.
Häufig wird der Einstieg in Barrierefreies Webdesign als komplex dargestellt.... |
|
Buch-Tipp: Barrierefreies Webdesign. Attraktive Websites zugänglich gestalten Ein Muss für Einsteiger Wer sich dem Thema Barrierefreies Webdesign nähert, wird in den bisherigen deutschsprachigen Werken entweder auf den Webstandards-Weg geführt oder aber mit allerhand Richtlinien, Vorgaben und erhobenen Zeigefingern begrüßt. Kein Wunder, denn die Gestaltung barrierefreier Websites ist mitnichten einfach und voller Fallstricke.... |
Weiteres zu dem Artikel Barrierefreies Internet | | Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: | Behinderung, Delaware, Dezember, Gesellschaft, Informationstechnologie, Leben, Mensch, Nutzung, Pdf, Schrift, Webseiten | | Schnellzugrif auf verwandte Texte: | | | NEU! Frage im Forum zum Thema: | | Wenn die Beschreibung 'Barrierefreies Internet' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die Barrierefreies Internet Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'Barrierefreies Internet' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'Barrierefreies Internet' und 'Barrierefreies Internet' Definition sehr dankbar.
Alle Tipps zu den Bücher auf dieser Seite wurden automatisch generiert. D.h. die Bücher wurden aus einer Datenbank von dem Computer ausgesucht. Deshalb kann es vorkommen, dass vorgeschlagene Bücher nicht ganz der 'Barrierefreies Internet' Beschreibung entsprechen.
|
|
|
· Diese Seite wurde bisher 1.008 mal abgerufen. · Letzte Counteraktualisierung erfolgte am 17.05.2008 um 11:50:39 · Diese Seite wurde zuletzt geändert um 14:16, 26. Sep 2004. · Letzte Portalaktualisierung erfolgte um 08:00:00 GMT, 25.02.2008
|